Massenalarmierung nach Standort mit dem Geofence
Hat eine Organisation mehrere Standorte, sollte eine Massenalarmierung nur die Menschen erreichen, die betroffen sind. Wer eine Räumungsmeldung für ein Gebäude erhält, in dem er gar nicht ist, ruft zurück, fragt nach oder macht sich im schlimmsten Fall auf den Weg dorthin. Und wer mehrmals Meldungen von fremden Standorten bekommen hat, nimmt die nächste nicht mehr ernst.
Der Geofence löst das über den Aufenthaltsort. Sie erhalten nur die Alarme, die Ihren aktuellen Standort betreffen. Lösen Sie selbst aus, geht die Meldung an die Menschen, die sich gerade dort befinden.
So funktioniert der Geofence
Im GisboMobile Manager ziehen Sie auf der Karte einen Radius um einen Standort, zum Beispiel um ein Verwaltungsgebäude, einen Campus oder ein Klinikgelände. Diesen Bereich verknüpfen Sie mit einem Konfigurationsprofil. Darin ist festgelegt, wer im Alarmfall benachrichtigt wird, welche Alarmstufen zur Verfügung stehen und ob die Person dort auslösen, empfangen oder beides darf.
Betritt ein Smartphone mit der GisboAlarm App diesen Bereich, wechselt die App selbstständig in das hinterlegte Profil und zeigt den Wechsel auf dem Display an. Beim Verlassen des Bereichs fällt das Gerät ebenso automatisch wieder heraus, außerhalb aller Bereiche gilt das Standardprofil. Von Hand muss dafür niemand etwas umschalten, eine solche Umschaltung ginge im Alltag schnell unter.
Der Geofence ist kein Tracking. Es entsteht kein Bewegungsprofil, und niemand verfolgt, wo sich eine Person aufhält. Der Standort dient allein dazu, das passende Profil zu wählen. Die Funktion ist DSGVO-konform und damit auch für die Abstimmung mit Personalrat und Datenschutzbeauftragten geeignet.
Anwendungsfälle aus der Praxis
Hochschule mit mehreren Standorten
Am Campus Nord wird ein Amokalarm ausgelöst. Beschäftigte und Studierende, die sich dort aufhalten, erhalten sofort die Anweisung, die Räume zu verschließen. Am Campus Süd, zwölf Kilometer entfernt, geht der Betrieb weiter, die Hochschulleitung dort kann eine gesonderte Information erhalten. Auch bei einer Vorlesung vormittags im Süden und nachmittags im Norden muss dafür niemand etwas einstellen.
Kreisverwaltung mit Außenstellen
In der Zulassungsstelle geht eine Bombendrohung ein, geräumt werden muss dieses eine Gebäude. Die Hauptverwaltung und die übrigen Außenstellen erfahren davon nur, wenn Sie das so festlegen. Beschäftigte, die an einzelnen Tagen in der Außenstelle arbeiten, sind an diesen Tagen automatisch dort eingebunden.
Klinikum und weitläufige Gelände
Pflegekräfte, Haustechnik und Sicherheitsdienst sind auf einem Klinikgelände ständig zwischen mehreren Häusern unterwegs. Über den Geofence gehören sie zum Alarmkreis des Geländes, solange sie sich darauf befinden. Für Etage und Raum innerhalb eines Gebäudes ist GPS zu ungenau, dafür bleibt die feste Standortzuweisung des Geräts der richtige Weg.
Justiz und wechselnde Einsatzorte
Richterinnen und Richter mit Sitzungen an mehreren Gerichtsstandorten, Wachtmeister im Vorführdienst oder Lehrkräfte an zwei Schulen stehen jeweils dort im Alarmkreis, wo sie sich gerade aufhalten. Ohne Geofence stünden sie entweder an allen Standorten im Verteiler oder an keinem richtig.
Außendienst und Homeoffice
Wer das Dienstgebäude verlässt, fällt aus dem Gebäudealarm heraus. Die Räumungsmeldung erreicht also nicht die Kollegin beim Hausbesuch oder im Homeoffice. Für sie gilt unterwegs das Außendienstprofil, mit dem sie im Notfall selbst Hilfe ruft, aktiv per Knopfdruck oder über den zeitgesteuerten passiven Alarm der App.
Voraussetzung sind die GisboAlarm App auf Android oder iOS mit freigegebener Standortberechtigung sowie je Standort ein Bereich und ein Profil im GisboMobile Manager.