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Gewaltiges Thema: Bedrohungen an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt
„Der Kunde ist König!“ Im modernen Dienstleistungsverständnis ist diese Forderung oft in den Köpfen verankert. Was aber, wenn sich „der Kunde“ alles andere als königlich verhält? Wenn er laut, bedrohlich und aggressiv auftritt? Wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Arbeitsalltag vor Gewalt schützen können, beschreibt unser Beitrag.
Was verstehen wir unter Gewalt?
Die verschiedenen Formen von Gewalt sind in allen Medien präsent. Jeder hat schnell ein Bild davon im Kopf: Drohen, Brüllen, Prügeln – bis hin zu Waffengewalt.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „… jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.“
Handgreiflichkeiten und daraus resultierende körperliche Verletzungen sind deutlich sichtbar. Was aber, wenn durch verbale oder nonverbale Angriffe die Seele Schaden erleidet? Im Unterschied zu körperlichen Wunden sind diese Schäden nicht offensichtlich. Darum fallen schnell Schlussfolgerungen, wie: „Wenn du das nicht vertragen kannst, bist du in diesem Beruf falsch.“ Sind wir also bei „psychischer Gewalt“ auf uns alleine gestellt, müssen wir mit einer seelischen Verwundung allein zurechtkommen?
Nein, müssen wir nicht. Das Arbeitsschutzgesetz sagt deutlich etwas anderes. Demnach sind die Arbeitsbedingungen tätigkeitsbezogen zu beurteilen und darauf aufbauend erforderliche Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen (§§ 3, 4, 5 ArbSchG).
Und bereits seit 2013 sind auch die psychischen Belastungen im Gesetzestext namentlich benannt. Wer sich als Arbeitgeber also dem Thema Gewalt an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt widmet, der tut einerseits etwas für die Beschäftigten und das Betriebsklima und kommt andererseits seinem gesetzlichen Auftrag nach.
Folgen von Gewalt
Gewalt – unabhängig davon, ob sie im Beruf oder der Freizeit auf eine Person einwirkt – kann weitreichende Folgen haben. Akute Stressreaktionen, wie Hilflosigkeit, Verunsicherung, Überforderung, Verzweiflung, Überaktivität oder Rückzug, die Stunden bis Tage nach dem Ereignis auftreten können, sind normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis. Halten diese Reaktionen jedoch über einen langen Zeitraum an oder verschlimmern sie sich sogar, kann das Ereignis nicht adäquat verarbeitet werden und die Betroffenen werden krank.
Traumafolgestörungen in Form von Depressionen bis hin zur Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mit wiederkehrenden Erinnerungen (Flashbacks), Angstgefühlen, Reizbarkeit und Schlafstörungen können die Folgen sein. Der Betrieb hat infolgedessen oft mit Ausfallzeiten, Leistungsverlust, der daraus resultierenden Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen und einem schlechten Betriebsklima zu kämpfen.