Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im öffentlichen Dienst
- mindestens 6 Wochen am Stück
- nicht zusammenhängend insgesamt 30 Tage im Jahr (ohne Wochenende)
Verwendung des BEM Moduls
Abbildung: Maske „Betriebliches Eingliederungsmanagement“
Abbildung: BEM Schaubild
Fristenkalender:
Abbildung: Maske „Fristenkalender“
