Zulagenberechnung im öffentlichen Dienst mit GisboTimer
Zulagenberechnung bedeutet im öffentlichen Dienst, aus den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten alle zustehenden Zeitzuschläge und Zulagen zu ermitteln und an die zuständige Besoldungsstelle zu melden. Im Unterschied zur reinen Zeiterfassung wird dabei jede Stunde bewertet. Es zählt, wann sie geleistet wurde, unter welchen Bedingungen und welcher Tarif- oder Besoldungsregelung die Person unterliegt. In Stadt-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen betrifft das zum Beispiel die Beschäftigten des Bauhofs, bei denen neben den Zeitzuschlägen auch Erschwerniszuschläge und Schmutzzulagen anfallen.
In vielen Dienststellen läuft die Zulagenberechnung noch über Excel-Tabellen. Das kostet Zeit und ist fehleranfällig, weil die Stunden von Hand übertragen werden. Die Dienstplanungssoftware GisboTimer errechnet selbstständig aus den geleisteten Arbeitszeiten alle zu gewährenden Zeitzuschläge und Zulagen und übermittelt sie über die elektronische Schnittstelle zu den von Ihnen festgelegten Zeitpunkten an die Besoldungsstelle. Ist keine elektronische Schnittstelle verfügbar, lassen sich die Werte über eine Webschnittstelle eintragen. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unser Kurzvideo.
Welche Zulagen berechnet werden, richtet sich nach Ihrem Dienstherrn, dem jeweiligen Tarifvertrag und Ihren Dienstvereinbarungen. Jede Zulage wird dafür einzeln im Zulagenkatalog hinterlegt.
Bestehende Schnittstellen zu folgenden Besoldungsstellen:
| Besoldungsstelle | Kürzel | Zuständig für |
|---|---|---|
| Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen | LBV NRW | Nordrhein-Westfalen |
| Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg | LBV BW | Baden-Württemberg |
| Landesamt für Finanzen | LfF | Rheinland-Pfalz |
| Performa Nord | – | Bremen |
| Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg | ZBB | Brandenburg |
| Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle Saarland | ZBS | Saarland |
| Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | BADV | Bund |
An diese Besoldungsstellen übermittelt GisboTimer die berechneten Zulagen im jeweils geforderten Format zur Abrechnung.
Welche Zulagen GisboTimer automatisch berechnet
GisboTimer berechnet die Zulagen für Tarifbeschäftigte nach TVöD und TV-L und die Zuschläge für Beamte und überträgt sie an die Besoldungsstelle. Dies umfasst insbesondere:
- Schichtzulagen für Tarifbeschäftigte und Beamte
- Schmutzzulagen
- Unständige Zeitzuschläge für Tarifbeschäftigte nach TVöD und TV-L
- Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) für Beamte
- Urlaubs- und Krankheitszeiträume für Beschäftigte
- Durchschnittliche Zulagen bei Schwangerschaft, Dienstunfall und Personalratsvorsitz
- Manuell zur Auszahlung angewiesene Mehrarbeitsstunden
- Individuelle Zulagenberechnungen für spezielle Zuschläge
Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) und Zeitzuschläge
Dienst zu ungünstigen Zeiten – abgekürzt DUZ, gelegentlich auch DZuZ – meint den Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen ab 13 Uhr sowie werktags zwischen 20 und 6 Uhr. Welchen Ausgleich jemand dafür erhält, hängt vom Status ab. An dieser Unterscheidung scheitern Tabellenkalkulationen häufig.
| Personengruppe | Bezeichnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ, teils DZuZ) | Erschwerniszulagenverordnung des Bundes oder die entsprechende Regelung des jeweiligen Landes |
| Tarifbeschäftigte | Zeitzuschläge | TVöD beziehungsweise TV-L |
Für Beamtinnen und Beamte gelten je nach Dienstherrn unterschiedliche Sätze und Anrechnungsgrenzen, weil Bund und Länder jeweils eigene Verordnungen erlassen. Für Tarifbeschäftigte gilt der Tarifvertrag, der wiederum zwischen TVöD und TV-L abweicht. Arbeiten beide Gruppen in einer Dienststelle nebeneinander, gelten für dieselben Dienstpläne zwei getrennte Regelwerke.
GisboTimer bildet beide Wege parallel ab. Die Sätze und Grenzen werden einmal für Ihren Dienstherrn hinterlegt. Danach ordnet das System jede gebuchte Stunde selbstständig der richtigen Regelung zu. Ändert sich eine Verordnung oder ein Tarifabschluss, wird der Satz zentral angepasst und gilt ab dem festgelegten Stichtag in allen Berechnungen, auch rückwirkend.
Das Ergebnis geht anschließend über die Schnittstelle direkt an Ihre Besoldungsstelle. Für die Berechnung ist von der gebuchten Nachtschicht bis zur Übermittlung kein Arbeitsschritt von Hand nötig.
Was bei rückwirkenden Änderungen passiert
Ändern Sie rückwirkend bereits abgerechnete Dienstpläne oder Arbeitszeiten, werden die erforderlichen Storno- und Korrekturbuchungen ebenfalls automatisch an die Besoldungsstelle weitergeleitet.
Auch durchschnittliche Zulagen und Zuschläge im Fall von Schwangerschaft, qualifiziertem Dienstunfall sowie Personalratsvorsitz ermittelt GisboTimer und übermittelt sie für einen definierten Zeitraum automatisch an die Besoldungsstelle.
Sollen Zeitzuschläge oder Zulagen dem Stundenkonto gutgeschrieben statt ausgezahlt werden, stellen Sie das je Zulage um. Die Verrechnung übernimmt GisboTimer. Wie die Zulagenermittlung im Detail abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag.
Die Zulagenberechnung greift dabei unmittelbar auf die Daten aus der Zeiterfassung und der Dienstplanung zu. Erfasste Zeiten werden also nicht doppelt gepflegt.
