Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.


Angaben zum Dienstleistungserbringer

Gisbo Softwareentwicklung und EDV-Beratung GmbH
Kentuckystraße 1
66482 Zweibrücken
Rheinland-Pfalz


Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir entwickeln intelligente Alarmierungssoftware (Stiller Alarm) sowie Zeiterfassung- und Dienstplanungssoftware für öffentliche Verwaltung, Justiz, Bildungseinrichtungen, Gesundheitswesen und Unternehmen jeglicher Größe.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Gisbo Alarm

Die Alarmierungssoftware ist ein IT-gestütztes System, dass zur nachhaltigen Sicherheit des Personals vor aggressiven Übergriffen oder Gefahren durch Besucher, als auch zum Schutz des Objektes durch professionell organisierte Maßnahmen konzipiert wurde.


Gisbo Timer

Die Dienstplanungssoftware – GisboTimer ist eine intelligente, modulare Programmlösung für ein optimiertes Zeitmanagement in Verwaltung, Justiz und öffentlicher Dienst.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.


Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 05.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 05.05.2025