Digitale Zeiterfassung für Behörden und die öffentliche Verwaltung

Digitale Zeiterfassung im öffentlichen Dienst bedeutet mehr als festzuhalten, wann jemand kommt und geht. Erfasst werden muss, was tarif- und dienstrechtlich bewertet wird, also Gleitzeit, Rufbereitschaft, Wegezeiten, Dienstreisen und Schichtzuschläge. Darin liegt der Unterschied zwischen einem Zeiterfassungssystem für Behörden, Gemeinden, Eigenbetriebe und nachgeordnete Einrichtungen und einer Stempeluhr für den gewerblichen Bereich.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 beschäftigt die Arbeitszeiterfassung Unternehmen und Behörden gleichermaßen. Mit der Dienstplanungssoftware GisboTimer erfassen und verwalten Sie Arbeits- und Dienstzeiten vollständig digital.

GisboTimer ist auf die Belange des öffentlichen Dienstes zugeschnitten, von Stadt-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen bis zu Landesbehörden, Justiz und Hochschulen. Für die Erfassung der Arbeitszeiten stehen drei Wege zur Verfügung.

Smartphone mit Anmeldebildschirm der GisboTimer App zur mobilen Zeiterfassung

Erfassungsweg Geeignet für Voraussetzung
Webterminal (Browser) Beschäftigte mit festem Arbeitsplatz Browser, keine zusätzliche Hardware
Zeiterfassungs-App Außendienst, Homeoffice, wechselnde Einsatzorte Smartphone oder Tablet
Hardware-Terminal Bauhöfe, Werkstätten, Bereiche ohne PC-Zugang Terminal am Standort

Wie Ihre Beschäftigten ihre Zeiten buchen, entscheiden Sie. Die Erfassungswege lassen sich auch kombinieren. Arbeitszeiten lassen sich dabei ganz einfach auf Kostenstellen buchen, zum Beispiel für die Arbeiten des Bauhofs.

Regeln, Korrekturen und Genehmigungen

Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Wegezeiten, Gleitzeiten und weitere Regeln legen Sie nach Ihren Vorgaben fest. Auch Homeoffice, Schulzeiten für Auszubildende und Dienstreisen bildet GisboTimer ab.

Fehlerhafte Buchungen korrigieren die Beschäftigten selbst. Wenn Sie es so festlegen, muss die Führungskraft die Korrektur freigeben. Vergisst jemand eine Buchung, weist das System darauf hin oder ergänzt die erforderliche Pausenzeit automatisch, auch hier auf Wunsch mit Genehmigung durch Vorgesetzte.

Für Rufbereitschaften erfasst GisboTimer Wegezeiten, Einsatzzeiten und Telefonzeiten getrennt, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von TV-L und TVöD.

Arbeitszeiten und Salden für die Beschäftigten

Die Beschäftigten sehen jederzeit ihre Arbeitszeiten, Stundensalden und Zuschläge, die nach der Verarbeitung in den Dienstplan oder den zentralen Kalender übernommen werden. Welche Informationen freigegeben sind, entscheiden Sie als Arbeitgeber, ob Dienstzeiten, Stundensalden oder die Urlaubsplanung.

Wie ist die Rechtslage?

Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems der Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass diese Pflicht in Deutschland bereits aus § 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes folgt. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitszeitgesetz ist angekündigt.

Für Behörden und öffentliche Einrichtungen heißt das praktisch, dass die Aufzeichnung vollständig und nachvollziehbar sein muss und die Beschäftigten sie einsehen können. Eine über Jahre gewachsene Tabellenkalkulation leistet das nach unserer Erfahrung nicht mehr.

Webterminal zur Zeiterfassung im Browser (GisboWeb)

Screenshot GisboTimer Zeiterfassung mit Buchungen für Kommt, Geht und Pause und Arbeitszeitbilanz

Mit dem Webterminal von GisboTimer buchen Ihre Beschäftigten ihre Arbeitszeiten an jedem PC im Browser. Stechkarten oder zusätzliche Hardware-Terminals sind dafür nicht nötig, das spart Investitionskosten.

Beginn und Ende von Arbeitszeit und Pausen sind in wenigen Sekunden gebucht. Ihr Regelwerk mit Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen ist hinterlegt, die Einhaltung überwacht das System. So zieht es nach mehr als sechs Stunden Arbeit automatisch eine halbstündige Pause ab und meldet die Überschreitung von Stundenlimits. Auch Dienstreisen und Rufbereitschaftsdienste lassen sich im Webterminal erfassen.

Screenshot GisboTimer Web mit persönlicher Monatsübersicht der Dienstzeiten und Salden
Screenshot GisboTimer Web mit Zeiterfassungskontrolle für Vorgesetzte und Salden

Urlaub und Monatsabrechnung

Über das Webterminal läuft auch die Urlaubsverwaltung. Beschäftigte stellen ihren Urlaubsantrag online, geben eine Stellvertretung an oder bestätigen die Stellvertretung für andere. Am Monatsende berechnet GisboTimer alle Zulagen und Zuschläge und übermittelt sie digital an das Landesamt oder die zuständige Auszahlungsstelle.

Hardware-Terminals von unserem Technologiepartner PCS

Neben dem Webterminal lässt sich die Arbeitszeit auch über ein Hardware-Terminal erfassen. Gemeinsam mit unserem Technologiepartner PCS bieten wir eine Auswahl an Terminals an, einen Überblick über die Geräte finden Sie unter www.pcs.com. Lieferung und Installation des gewünschten Terminals übernehmen wir.

Logo PCS Partner, Partnerschaft für die Zeiterfassung mit GisboTimer Zeiterfassungsterminal mit Anzeige „Kommen – Bitte Ausweis“, Zeiterfassung mit GisboTimer

Vorhandene Zeiterfassungsterminals weiter nutzen

Vorhandene Terminals können Sie in vielen Fällen weiter nutzen. Schnittstellen bestehen bereits zu den Zeiterfassungssystemen von PCS, DataFox, Chipdrive und Computime. Für andere Systeme erstellt unsere Entwicklungsabteilung die Schnittstelle. Die Terminals bleiben, die Auswertung übernimmt GisboTimer. Das erspart die Neuanschaffung.

Für die Übergabe an die Entgeltabrechnung bestehen außerdem Schnittstellen zu SAP und zur Abrechnungssoftware LOGA: Daten zur Abrechnung werden direkt weitergeleitet und vorbereitet. Zulagen und Mehrarbeitsstunden werden an die zuständigen Besoldungsstellen übermittelt, mehr dazu auf der Seite Zulagenberechnung.

Häufige Fragen zur Zeiterfassung im öffentlichen Dienst

Welche Zeiterfassungsterminals und -systeme lassen sich anbinden?
Neue Terminals liefern wir über unseren Technologiepartner PCS. Bereits vorhandene Systeme von PCS, DataFox, Chipdrive und Computime binden wir über bestehende Schnittstellen an, für andere Hersteller programmieren wir die passende Schnittstelle. Dabei richten wir auch die Zeiterfassungsregeln ein, die für Ihre Beschäftigten gelten.

Braucht eine Behörde ein Zeiterfassungsterminal?
Nicht zwingend. Die Rechtsprechung verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System, eine bestimmte Technik schreibt sie nicht vor. Wo alle Beschäftigten einen Arbeitsplatzrechner haben, reicht deshalb das Webterminal im Browser. Ein Terminal lohnt sich dort, wo ohne PC gearbeitet wird, im Bauhof, in der Werkstatt oder in der Reinigung. In einer Dienststelle können beide Wege nebeneinander laufen.

Sie möchten sehen, wie das mit Ihren eigenen Dienstvereinbarungen aussieht? Gerne stellen wir Ihnen GisboTimer im Detail vor oder starten gemeinsam mit Ihnen in eine Pilotierung.

Weitere Module

Symbol Kalender für die Dienstplanung mit GisboTimer

Dienstplanung

Dienstpläne automatisch oder von Hand erstellen, mit Prüfung von Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit.

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Symbol Uhr für die Zeiterfassung mit GisboTimer

Zeiterfassung

Arbeitszeiten erfassen, nach Ihren Regeln bewerten und für alle Beschäftigten transparent darstellen.

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Symbol Taschenrechner für die Zulagenberechnung mit GisboTimer

Zulagen­berechnung

Unständige Zuschläge und Zulagen berechnen und an die Besoldungsstelle übermitteln.

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Symbol Liegestuhl für die Urlaubsverwaltung mit GisboTimer

Urlaubs­verwaltung

Urlaubsanspruch nach Gesetz und Tarif automatisch ermitteln, Anträge digital genehmigen.

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Symbol Hände mit Herz für Gesundheit und Soziales in den Gisbo Softwarelösungen

BEM

Erkennt Fälle für das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX und dokumentiert das Verfahren.

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Symbol Uhr mit Häkchen für die Zeitwirtschaft mit GisboTimer

Abwesenheits­management

Alle Abwesenheiten an einer Stelle, von Krankheit über Dienstreise bis Sonderurlaub, mit Schutz der Gesundheitsdaten.

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