Die Eckdaten

KundeJustiz Rheinland-Pfalz
BrancheJustiz
ProduktGisboAlarm
VersionCommunication
Lizenzenüber 5.500
Einsatz­bereichGerichte, Staats­anwalt­schaften, Justiz­vollzugs­anstalten
Betriebs­modellOn-Premise
Schwer­punktKonzept und Weiter­entwicklung
Im Einsatz seit2012

Wo lag das Problem?

In Gerichtssälen ist häufig Sicherheitspersonal präsent, das auf Gefahren reagieren kann. Abseits der Verhandlungen sah die Lage in Rheinland-Pfalz lange anders aus. In den Büros und an den PC-Arbeitsplätzen der Gerichte mussten Mitarbeitende bei angespannten Gesprächen, unerwarteten Konflikten oder anderen kritischen Situationen schnell Hilfe anfordern können, ohne die Lage zusätzlich zu verschärfen. Gebraucht wurde deshalb eine stille, niedrigschwellige Alarmierung. Zugleich musste das System größere Lagen abdecken, in denen eine Behörde an einem Standort oder in der ganzen Organisation koordiniert reagieren und warnen muss.

Warum begann die Entwicklung gerade hier?

Die Justiz Rheinland-Pfalz arbeitete bereits seit knapp einem Jahrzehnt mit der Dienstplanungssoftware GisboTimer. Eine zuständige Arbeitsgruppe fand nach einer Marktübersicht keine Alarmierungssoftware, die ihre Anforderungen erfüllte, und vergab einen eigenen Entwicklungsauftrag. So wurde die Justiz Rheinland-Pfalz zur ersten Kundin von GisboAlarm und prägte das Grundkonzept von Beginn an mit. Die Anforderungen waren sehr genau beschrieben und reichten deutlich über eine einfache Alarmtaste hinaus. Für Gisbo war das eine anspruchsvolle Aufgabe, aus der ein robustes und vielseitiges System entstand.

Welche Anforderungen mussten erfüllt werden?

  • Alarmierung auch bei Bildschirmschoner, Anmeldebildschirm und Sperrbildschirm
  • Diskrete Auslösung eines stillen Alarms
  • Zuverlässige Anzeige der Alarmmeldungen auch bei Serverausfall
  • Einsatz im Büroalltag ebenso wie in größeren Krisenlagen
  • Zentrale Steuerung von Krisenfällen durch den Krisenstab
  • Zentrale und dezentrale Administration
  • Erweiterbarkeit um zusätzliche Alarmierungswege

Wie hat Gisbo das umgesetzt?

Die erste Version von GisboAlarm wurde am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken getestet. Seit 2012 ist GisboAlarm in ganz Rheinland-Pfalz produktiv im Einsatz und schützt heute mehr als 5.500 Arbeitsplätze. Gerichte und Staatsanwaltschaften nutzen die Desktop-Anwendung. Später kamen weitere Wege hinzu, zum Beispiel Funksysteme mit Handsendern für Richterinnen und Richter sowie der Einsatz in den Verwaltungsbereichen der Justizvollzugsanstalten. Aus der Absicherung einzelner Büroarbeitsplätze wurde so ein deutlich breiteres Sicherheitskonzept.

So funktioniert die Alarmierung im Alltag

Mitarbeitende sollen in einer kritischen Situation schnell und unauffällig reagieren können. Ein Alarm lässt sich in jedem Betriebszustand des PCs auslösen, ohne dass er von außen als Alarm erkennbar ist, und provoziert so keine weitere Eskalation. Die Meldung erreicht den festgelegten Empfängerkreis auch dann, wenn ein Gerät gesperrt ist oder den Anmeldebildschirm zeigt. Sie überlagert andere Fenster und kann im Vollbild erscheinen.

Bei der Justiz Rheinland-Pfalz wird zudem immer ein Krisenstab informiert. Über die Kommunikationszentrale leitet er weitere Schritte ein, versendet Nachrichten und löst vordefinierte Krisenfälle aus, die gezielt an betroffene Bereiche oder an größere Teile der Organisation gehen. Berechtigte Mitglieder des Krisenstabs melden sich dafür an jedem Arbeitsplatz an und steuern die Lage bis zur Entwarnung.

Wie hat die Zusammenarbeit die Weiterentwicklung geprägt?

Die Justiz Rheinland-Pfalz hat GisboAlarm früh eingeführt und die Entwicklung seitdem immer wieder angestoßen. Anforderungen aus dem Einsatz in den Gerichten flossen in neue Funktionen ein, die später auch anderen Organisationen zugutekamen.

Dazu gehört die genauere Auswahl von Empfängern in der Kommunikationszentrale, etwa für Krisenfälle in einem bestimmten Gebäude. Über eine ESPA-Schnittstelle wurden die Handfunkgeräte der Wachtmeister angebunden. Alarme aus GisboAlarm werden dabei in Funksignale übersetzt und an diese Geräte weitergegeben. Das Werkzeug für den Krisenfall wurde zu einem Benachrichtigungs- und Informationssystem ausgebaut, mit dem sich Störmeldungen gezielt oder über alle Server im Bundesland hinweg ausspielen lassen. Diese Funktion bildet heute das Herz der Version Communication des Alarmierungssystems GisboAlarm.

Die wichtigsten Schritte

  • Vor 2012 wird der Sicherheitsbedarf der Justiz konkretisiert und GisboAlarm gemeinsam konzipiert.
  • 2012 geht GisboAlarm in Rheinland-Pfalz in den produktiven Einsatz.
  • Danach folgt die Erweiterung um Funksysteme, Handsender und die Verwaltungsbereiche der Justizvollzugsanstalten.
  • Laufend wird die Version Communication zum Informations- und Benachrichtigungssystem für Störmeldungen aller Art ausgebaut.

Was GisboAlarm der Justiz Rheinland-Pfalz bringt

Für Mitarbeitende

  • Diskrete Alarmierung am PC-Arbeitsplatz in kritischen Situationen
  • Mehr Sicherheit auch dort, wo kein Sicherheitspersonal dauerhaft präsent ist
  • Verlässliche Anzeige der Alarme auch bei gesperrten Geräten
  • Ein besseres Sicherheitsgefühl im Arbeitsumfeld

Für die Organisation

  • Ein Sicherheitskonzept, das alle Bereiche einbezieht
  • Stiller Alarm, Krisenkommunikation und zusätzliche Alarmierungswege in einem System
  • Gezielte Ansprache einzelner Standorte, Gebäude oder Empfängergruppen
  • Weiterentwicklungen, die aus der Praxis kommen

Für die IT

  • Betrieb On-Premise in der eigenen Infrastruktur
  • Einbindung zusätzlicher Schnittstellen und Funkwege
  • Skalierbar über Tausende Arbeitsplätze

Was andere Justizbehörden daraus lernen können

Ein stiller Alarm muss auch bei gesperrten Geräten und bei einem Serverausfall zuverlässig funktionieren. Ein Sicherheitskonzept braucht mehr als eine einfache Alarmtaste, und Krisenkommunikation und stille Alarmierung sollten gemeinsam geplant werden. Die Justiz Rheinland-Pfalz zeigt zudem, wie Anforderungen aus der Praxis eine Software sinnvoll weiterentwickeln. Viele Funktionen, die heute anderen Kunden zugutekommen, stammen aus diesem langjährigen Austausch. Inzwischen setzt auch die Justiz weiterer Bundesländer GisboAlarm ein.

Was sagt die Justiz Rheinland-Pfalz über GisboAlarm?

„GisboAlarm erhöht die Sicherheit in den Gebäuden der Justiz erheblich und trägt damit auch zu einem besseren Sicherheitsgefühl aller Mitarbeitenden in der Justiz bei, insbesondere in den vielfältigen Bereichen, die öffentlich zugänglich sind und sein müssen.

Die Anwendung ist einfach zu konfigurieren und bietet dennoch sehr hohe Individualisierungsmöglichkeiten, insbesondere für die Alarmierungswege.

Durch die intelligente Einbindung der vorhandenen technischen Ausstattung und der zentralen Datenpflege sowie der hohen Ausfallsicherheit durch dezentrale Steuerungsmöglichkeiten kann der hohe Sicherheitsstandard zu einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis erreicht werden.

Individuelle Softwareanpassungen und Funktionserweiterungen, beispielsweise für gezielte Laufbandnachrichten über Wartungsarbeiten der in der Justiz eingesetzten Fachanwendungen – auch standortübergreifend – und die Integration von Funkgeräten in die Alarmierungskette, konnten durch die Fa. Gisbo problemlos umgesetzt werden.“

Bernhard Thurn, Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Stiller Alarm und Krisenkommunikation für Ihre Behörde?

Gerne stellen wir Ihnen vor, wie stille Alarmierung und Krisenkommunikation in Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammenspielen. GisboAlarm können Sie bis zu 60 Tage kostenlos in Ihrer eigenen Umgebung testen, mit bis zu 2.500 Nutzern.

Beratung anfragen

Gerichte, Staatsanwaltschaften und weitere Kunden von GisboAlarm finden Sie unter Referenzen GisboAlarm.