EuGH Urteil-Zeiterfassung – Was kommt auf uns zu?

Zeiterfassung

Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann.

Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, dass den Arbeitnehmern die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und die Obergrenze für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitszeitrichtlinie tatsächlich zugutekommen. Nur so könne der durch die EU-Grundrechtecharta und die Arbeitszeitrichtlinie bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer tatsächlich einer Kontrolle durch Behörden und Gerichte zugeführt werden.

Was ist in der deutschen Gesetzgebung zu erwarten ?

Aktuell ist beispielsweise lediglich gemäß § 16 Arbeitszeitgesetz vorschrieben, dass diejenige Arbeitszeit aufgezeichnet wird, die über die reguläre werktägliche Arbeitszeit, also über acht Stunden je Arbeitstag, hinausgeht. Da hinkt die deutsche Rechtslage dem hinterher, was der EuGH für notwendig erachtet hat. 

Denn auffällig beim EuGH-Urteil ist, dass der Blick auch auf den täglichen/wöchentlichen Ruhezeiten der Arbeitnehmer liegt.

Damit sollen auch die Ruhezeiten der Arbeitnehmer abgesichert werden, also dass beispielsweise zwischen Beendigung der Arbeit und dem erneuten Aufnehmen der Tätigkeit am nächsten Tag mindestens elf ununterbrochene Stunden Ruhe liegen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn vollständige Transparenz über die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer gegeben ist. Dafür muss ich als Arbeitgeber genau wissen, wann meine Arbeitnehmer angefangen und aufgehört haben zu arbeiten. Es reicht nicht aus, lediglich die Gesamtdauer der werktäglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Genau das wird der deutsche Gesetzgeber vermutlich zum Anlass nehmen, um § 16 des Arbeitszeitgesetzes genau unter die Lupe zu nehmen und unter diesem Gesichtspunkt zu überarbeiten.

Die EU gewährt den Mitgliedsstaaten Handlungsspielräume für die Ausgestaltung. Bundesarbeitsminister Heil hat bereits angekündigt, das EuGH-Urteil “modern, verlässlich und objektiv” umsetzen zu wollen, wobei Experten davon ausgehen, dass Die gesetzliche Umsetzung durch die Bundesregierung erst nach der bevorstehenden Bundestagswahl erfolgen wird.

Die Zeiterfassungssoftware arbeitet dabei für den Arbeitgeber; mit geringem Arbeitsaufwand werden Anfangs- und Endzeiten erfasst, Mehrarbeit aufgeführt, Pausenzeiten vorgegeben und erfasst, Ruhezeiten überwacht, Fehlzeiten geführt sowie der Urlaubsworkflow abgewickelt.

Schauen Sie sich dazu auch gern auf unserer Homepage in der Dienstplanungssoftware GisboTimer das Modul Zeiterfassung an.