GISBOTIMER Zulagenermittlung….was passiert da?

Zulagenberechnung

In öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, JVAen etc. werden Erschwerniszulagen nach gesetzlichen und tariflichen Grundlagen gewährt; Schichtzulagen, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Zulagen für Rufbereitschaft, durchschnittliche Zulagen während der Mutterschutzzeit und viele mehr müssen monatlich berechnet, festgelegt und der Abrechnungsstelle übermittelt werden.

Dies erfordert immer wieder einen großen Personal- und Zeitaufwand; das geht auch einfacher!

Unser Dienstplanungsprogramm GisboTimer ermittelt anhand des Dienstplanes bzw. der damit verknüpften Zeiterfassung die angefallenen Zulagen für Beamte und Beschäftigte automatisiert und übermittelt diese über eine Schnittstelle an die zuständige Besoldungsstelle. Berechnungs- und Übertragungsfehler werden ausgeschlossen, sie ersparen sich Zeit und Kosten.

Die Software ist dabei jederzeit den gesetzlichen oder tariflichen Änderungen anpassbar, so dass die Umsetzung zeitnah und sicher erfolgt. Auch zeitliche Begrenzungen der Zulagen werden berücksichtigt (bspw. bei Schwangerschaftszulagen) und können so nicht mehr in Vergessenheit geraten.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Die Dienstpläne werden zu einem von ihnen bestimmten Zeitpunkt abgerechnet, die Zulagen errechnet und zur Auszahlung weitergeleitet. All das geschieht per Knopfdruck mit minimalem Aufwand.

Bei späteren Änderungen des Dienstplanes oder der Zeiterfassung nach der Abrechnung, erfolgt eine automatisierte Korrektur – Übermittlung an die Besoldungsstelle. Wurde beispielsweise die Monatsabrechnung für den Monat August an einem Stichtag im September zur Übermittlung freigegeben und an die Besoldungsstelle übertragen, so ist jederzeit danach noch eine Korrekturbuchung im Monat August möglich. Diese wird dann mit der nächsten Datenübertragung berücksichtigt und automatisiert berichtigt.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter Müller hatte am 20. August Spätdienst bis 22 Uhr. Auf Grund eines besonderen Vorkommnisses musste er jedoch bis 23 Uhr im Dienst verbleiben; dies wird Ihnen erst nach der Monatsabrechnung bekannt, der Monat August ist bereits abgerechnet und an die Besoldungsstelle übertragen. Nun können Sie jederzeit die Dienstzeit des 20. August anpassen; die Zulage wird neu festgesetzt und als Änderung bei der nächsten Abrechnung zur Auszahlung übertragen. Aufwändige Umbuchungen, Nachbuchungen, Anrufe bei der Besoldungsstelle oder ähnliches entfällt.

Sie sehen – GISBOTIMER kann nicht nur Dienstplan, sondern auch noch viel, viel mehr, was Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Arbeit wesentlich erleichtert. Lassen Sie unsere Software Ihre Arbeit erleichtern!

08.01.2021, Heiko Bayer