Nach dem Angriff auf den kurz zuvor gewählten Oberbürgermeister von Freiburg hat Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Anfang Mai 2018 in einem Interview mit FAZ.NET vor einer neuen Dimension der Hasskriminalität gegen Kommunalpolitiker gewarnt. Er sprach sich für schärfere Strafvorschriften, eine konsequente Anzeige von Drohungen und Sicherheitskonzepte bei konkreter Gefährdung aus.
Wie verbreitet Anfeindungen nach Landsbergs Angaben sind
Den Fall in Freiburg sah Landsberg nicht als Ausnahme. Die Anschläge auf die Kölner Oberbürgermeisterin und auf den Bürgermeister von Altena seien nur die sichtbarsten Beispiele. Beleidigungen, Drohungen und Gewaltaufrufe gegen oft ehrenamtliche Mandats- und Amtsträger hätten schon 2016 einen Höchststand erreicht, vor allem in sozialen Netzwerken. Nach seinen Zahlen stieg die Zahl der Delikte seit 2010 von knapp 3800 auf 10.751 im Jahr, fast 91 Prozent davon rechts motiviert.
Die Angriffe reichen laut Landsberg von Hassmails und Beiträgen im Netz, die sich teils auch gegen Angehörige richten, bis zu Morddrohungen und körperlichen Übergriffen. Für die Betroffenen seien die Folgen erheblich, viele litten unter starker psychischer Belastung oder lebten in ständiger Sorge um ihre Familie. Manche hätten ihr Amt aufgegeben, wie der frühere Bürgermeister von Tröglitz.
Warum Lokalpolitiker leichter zu treffen sind
Kommunalpolitiker stehen vor Ort im Blick der Öffentlichkeit und werden nach Landsbergs Einschätzung oft stellvertretend für den allgemeinen Unmut über Politik angegriffen, weniger wegen einzelner Entscheidungen. Das erschwere es, eine Gefährdung einzuschätzen. Grundsätzlich stärker gefährdet als Landes- oder Bundespolitiker seien sie nicht, durch den engen Kontakt zur Bevölkerung aber leichter erreichbar. Auf diesen Kontakt will der Verband dennoch nicht verzichten.
Landsberg forderte, schon verbale Drohungen und Gewaltaufrufe unterhalb der heutigen Strafbarkeitsgrenze verfolgen zu können und sogenanntes Politiker-Stalking unter Strafe zu stellen. Bedrohungen seien häufig die erste Stufe einer Eskalation und sollten deshalb immer angezeigt werden. Wer Mandatsträger und Verwaltungsbeschäftigte nicht wirksam schütze, setze nach seinen Worten das politische Gemeinwesen vor Ort und den Staat insgesamt aufs Spiel. Privat helfen laut Landsberg Aufmerksamkeit für Warnzeichen, Einbruchschutz und ein vorsichtiger Umgang mit Post, bei konkreter Gefahr ein gemeinsam mit der Polizei erarbeitetes Sicherheitskonzept.
Was Rathäuser daraus mitnehmen können
Landsberg schloss ausdrücklich auch die Beschäftigten der Verwaltung ein. Für Rathäuser heißt das, Drohungen systematisch zu dokumentieren und in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, weil sie auf eine spätere Eskalation hinweisen können. Für Sprechstunden und Büros mit Publikumsverkehr sollte feststehen, wie Beschäftigte unauffällig Unterstützung holen, zum Beispiel über einen stillen Alarm. Weitere Ansätze beschreiben unsere Beiträge zur Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und die Sicherheitsstandards.
Quelle: FAZ.NET, Interview von Tom Schmidtgen aus dem Mai 2018
