Gewalt im öffentlichen Dienst

Beschäftigtenschutz ist Führungsaufgabe


Von dbb

Mit einem nachhaltig gestalteten Beschäftigtenschutz sollte Übergriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Verwaltungen begegnet werden. So das Fazit der Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Bernhard Frevel von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, über die “Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst”.

„Alles werden wir nicht verhindern können, wir wollen auch keine waffenstarrende öffentliche Verwaltung, aber es gibt eine Menge zu tun“, sagte DPolG-Chef Wendt am 13. Januar 2015 bei der dbb Jahrestagung in Köln. Wendt forderte, den Beschäftigtenschutz als verpflichtende Führungsaufgabe zu installieren. „Aktuell leben wir davon, dass es Dienststellen- und Behördenleiter gibt, die sich aus eigenem Antrieb um den Schutz ihrer Kolleginnen und Kollegen kümmern, sie müssen es aber nicht. Das muss sich ändern“, so Wendt, die Umsetzung effektiver Beschäftigtenschutzmaßnahmen solle auch Beurteilungskriterium für Führungskräfte im öffentlichen Dienst sein.

„Wir sagen in unserer Studie: Gewaltprävention ist Bürgermeisterpflicht. Und sie geht hinunter bis zum einzelnen Mitarbeiter, der keine persönliche Angriffsfläche bieten sollte“, beispielsweise durch herumliegende Scheren oder Familienbilder, die ihn „erpressbar“ machen könnten, erklärte Wissenschaftler Frevel, Leiter der im Oktober 2014 vorgestellten Studie „Sicherheit und Gewaltprävention in Kommunalverwaltungen“. Frevel und sein Team untersuchten nicht die spektakulären, sondern die alltäglichen Gewalterfahrungen und deren Folgen: Beleidigungen, Bedrohungen, nervenaufreibende Konfliktgespräche. Ergebnis: „Betroffen von Gewaltattacken sind vor allem Jobcenter, aber auch Dienststellen der Sozial-, Jugend- und Ordnungsämter, Vollzugsdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Stadtordnungsdienste, Bus- und Bahnfahrer, Verkehrsüberwachungskräfte.“

Einhellig begrüßten Frevel und Wendt die Absicht der Innenministerkonferenz, flächendeckende Lagebilder zum Übergriffsgeschehen auf öffentlich Beschäftigte zu erstellen. „Auf dieser Grundlage müssen wir einheitliche Maßnahmen und Standards zur Gewaltvermeidung entwickeln“, forderte DPolG-Chef Wendt. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen in Verwaltungen wie der Schaffung einer kundenfreundlichen Umgebung, übergriffsicherer Bürogestaltung und wirksamen Alarmierungssystemen betonten Frevel und Wendt die Bedeutung von regelmäßigem Kommunikations- und Deeskalationstraining sowie interkultureller Kompetenz. „Diese Dinge müssen Bestandteil von Aus- und regelmäßiger Fortbildung sein, denn wir wissen aus dem Bereich der Polizei, dass geschulte Kommunikatoren brenzlige Lagen sehr gut entschärfen und gewaltfrei lösen können“, erläuterte Wendt. Frevel unterstrich mit Blick auf die Arbeitsschutzbeauftragen: „Sie sind hier überfordert, weil sie bislang ausschließlich für technische Gefahren zuständig sind. Für Security-Aufgaben wurden sie nicht geschult, auch das muss sich ändern.“ Auch für Beschäftigte im Außeneinsatz, etwa bei den sozialen Diensten, Ordnungsämtern und in der Vollstreckungsverwaltung, forderten die Experten umfassenderen Schutz. Sie seien zu häufig alleine unterwegs, ohne sicherndes Backup etwa durch Funkkontakt oder ein Meldesystem, so Frevel.

Zu den Ursachen von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes führten sowohl Frevel als auch Wendt eine veränderte Wahrnehmung „von Staat“ an. Wenn sich der Staat wie in Deutschland in den vergangenen Jahren geschehen, durch Privatisierungen und Stelleneinsparungen aus immer mehr Bereichen der Daseinsvorsorge zurückziehe, verabschiedeten sich auch die Menschen aus der Solidarität mit dem Staat und fragten: „Wo ist denn dieser Staat, wenn ich ihn brauche?“

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