Gewalt im öffentlichen Dienst

Auf der Jahrestagung des dbb am 13. Januar 2015 in Köln haben der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und Prof. Dr. Bernhard Frevel von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW über Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst diskutiert. Beide sprachen sich dafür aus, den Schutz der Mitarbeitenden in Behörden dauerhaft und verbindlich zu organisieren.

Warum Schutz eine Aufgabe der Führung sein soll

Wendt räumte ein, dass sich nicht jeder Übergriff verhindern lasse, und lehnte eine hochgerüstete Verwaltung ab. Bisher hänge der Schutz jedoch davon ab, ob sich Behördenleitungen aus eigenem Antrieb darum kümmern. Er forderte, den Beschäftigtenschutz als Pflicht für Führungskräfte festzuschreiben und ihn auch in deren Beurteilung einfließen zu lassen.

Frevel leitete die im Oktober 2014 vorgestellte Studie „Sicherheit und Gewaltprävention in Kommunalverwaltungen“. Sein Team untersuchte nicht spektakuläre Einzelfälle, sondern den Alltag mit Beleidigungen, Drohungen und belastenden Konfliktgesprächen. Besonders betroffen seien Jobcenter, außerdem Sozial-, Jugend- und Ordnungsämter, Vollzugs- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Verkehrsüberwachung sowie Bus- und Bahnpersonal. „Gewaltprävention ist Bürgermeisterpflicht“, fasste Frevel zusammen. Sie reiche bis zum einzelnen Arbeitsplatz, an dem zum Beispiel keine Scheren herumliegen und keine Familienfotos stehen sollten, die jemanden erpressbar machen könnten.

Welche Maßnahmen die beiden Experten nennen

Wendt und Frevel begrüßten den Plan der Innenministerkonferenz, bundesweit Lagebilder zu Übergriffen auf Beschäftigte zu erstellen. Daraus sollen einheitliche Standards entstehen. Als Bausteine nannten sie eine freundliche Umgebung für Besucher, sicher gestaltete Büros und wirksame Alarmierungssysteme, dazu regelmäßige Schulungen in Kommunikation, Deeskalation und interkultureller Kompetenz. Aus der Polizeiarbeit wisse man, dass gut geschulte Gesprächsführer schwierige Lagen ohne Gewalt entschärfen können. Frevel wies darauf hin, dass Arbeitsschutzbeauftragte bislang nur für technische Gefahren ausgebildet seien. Für Beschäftigte im Außendienst, die häufig ohne Funkkontakt oder Meldesystem allein unterwegs sind, forderten beide mehr Schutz. Als eine Ursache der Gewalt sahen sie den Rückzug des Staates durch Privatisierungen und Stellenabbau.

Was Dienststellen heute daraus mitnehmen können

Die Forderungen sind nach wie vor aktuell. Eine Gefährdungsbeurteilung nach anerkannten Sicherheitsstandards schafft die Grundlage, damit Führungskräfte den Schutz planvoll angehen können. Für den Außendienst eignet sich eine Alarm App für Alleinarbeit und Außentermine, im Haus ergänzt durch ein Deeskalationstraining für die Teams.

Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion, Bericht von der Jahrestagung vom 13. Januar 2015