Bombendrohung in Saarlouis: Rathaus zurzeit evakuiert

Am Dienstag, dem 25. Juni 2019, hat die Polizei das Rathaus in Saarlouis wegen einer Bombendrohung geräumt. Beschäftigte der Stadtverwaltung und alle Besucherinnen und Besucher mussten das Gebäude am Großen Markt sofort verlassen. Anschließend suchten Spürhunde die Räume nach Sprengstoff ab. Wer hinter der Drohung stand, war zum Zeitpunkt des Berichts nicht bekannt.

Was am Mittag im Rathaus geschah

Nach Angaben des Landespolizeipräsidiums, das den Einsatz gegenüber SOL.DE bestätigte, begann der Einsatz im Rathaus gegen 12.30 Uhr. Die Räumung betraf das gesamte Haus, also die Büros ebenso wie die Bereiche mit Publikumsverkehr. Während die Hunde das Gebäude durchsuchten, blieb offen, wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Auch zu den Hintergründen der Drohung konnte die Polizei zunächst nichts sagen.

Warum eine Räumung vorab geplant sein muss

Bei einer Bombendrohung ist das Verlassen des Gebäudes in aller Regel die richtige Reaktion. Das unterscheidet sie von einer Bedrohung durch eine bewaffnete Person im Haus, bei der die Beschäftigten eher in abschließbaren Räumen bleiben sollen. Beide Lagen verlangen deshalb unterschiedliche Anweisungen, und die Beschäftigten müssen auf Anhieb erkennen, welche gerade gilt.

Für ein Rathaus kommt hinzu, dass sich zu jeder Zeit Besucher im Haus aufhalten, die sich dort nicht auskennen. Sie sollten von den Beschäftigten mit nach draußen genommen werden. Ein abgestimmter Notfallplan regelt, welche Wege genutzt werden, wo sich alle sammeln und wer prüft, ob Räume leer sind. Er sollte auch festhalten, wer mit der Polizei spricht und die Freigabe entgegennimmt.

Damit die Aufforderung alle Etagen gleichzeitig erreicht, eignet sich eine Durchsage an alle mit einer klaren Handlungsanweisung auf den Bildschirmen der Beschäftigten. Aus unserer Sicht lohnt es sich, solche Abläufe regelmäßig zu üben, weil viele Menschen unter Druck auf das zurückgreifen, was sie schon einmal gemacht haben. Wie Verwaltungen ihre Mitarbeitenden grundsätzlich schützen können, zeigt unser Beitrag zur Gewaltprävention im öffentlichen Dienst.

Quelle: SOL.DE, Bericht vom 25. Juni 2019