Am 26. Juni 2019 sind in den Rathäusern von Erfurt, Pforzheim und Zwickau Bombendrohungen eingegangen. Alle drei Städte ließen die Gebäude räumen, in Pforzheim waren es sogar drei. Schon am Vortag war das Rathaus in Saarlouis aus demselben Grund evakuiert worden. Sprengstoff fand die Polizei nach den Berichten in keinem der Fälle, mögliche Zusammenhänge wurden geprüft.
Was an den beiden Tagen geschah
In Erfurt kam die Drohung per E-Mail, die Sperrung des Rathauses war im Lauf des Tages wieder aufgehoben. In Pforzheim bildeten Polizei und Feuerwehr einen gemeinsamen Einsatzstab. Ein Polizeisprecher sprach laut „Pforzheimer Kurier“ von einer Bedrohungslage, über die zunächst nichts Näheres bekannt war. In Zwickau erreichte die Drohung die Stadtverwaltung gegen 10.45 Uhr, auch hier ordnete die Polizei die Räumung an. Ob die Fälle zusammenhängen, konnten die Behörden am Vormittag noch nicht sagen.
Im Saarlouiser Fall stand in einer E-Mail, im Rathaus befinde sich ein Rucksack mit Sprengstoff. Nach der Räumung fand die Polizei keine Bombe und stufte die Drohung später als nicht ernstzunehmend ein.
Warum die Fälle an den März erinnerten
Bereits am 26. März 2019 hatten Drohungen in mehreren Städten zur Evakuierung von Rathäusern, Verwaltungsgebäuden und einem Kindergarten geführt. Betroffen waren unter anderem Augsburg, Göttingen, Kaiserslautern, Chemnitz, Neunkirchen im Saarland und Rendsburg in Schleswig-Holstein. Die Einrichtungen waren damals über Stunden nicht arbeitsfähig, gefunden wurde nichts. Andere Städte hatten ebenfalls Drohungen erhalten, diese aber als nicht ernsthaft bewertet.
Wie sich Verwaltungen auf eine Drohung vorbereiten
Auch wenn sich solche Drohungen oft als leer erweisen, muss eine Verwaltung zunächst so handeln, als seien sie ernst. Damit eine Räumung ruhig abläuft, sollte der Notfallplan klären, wer eine Drohung entgegennimmt und weitergibt, wer die Beschäftigten informiert und wer sich um Besucherinnen und Besucher kümmert. Ebenso wichtig ist, dass sich die Räumungsanweisung klar vom Feueralarm und von einer Amokwarnung unterscheidet. Bei einer Bombendrohung wie in diesen Fällen verlassen alle das Gebäude, bei einer Bedrohung durch eine Person im Haus bleiben die Beschäftigten dagegen in verschlossenen Räumen.
Eine Massenalarmierung mit vorbereiteten Texten erreicht alle Arbeitsplätze gleichzeitig und sagt eindeutig, was zu tun ist. Welche Punkte in einen Notfallplan für Verwaltungen gehören, beschreiben unsere Sicherheitsstandards.
Quelle: t-online, Bericht vom 26. Juni 2019
