Am 16. Januar 2018 musste das Jobcenter im Landkreis Konstanz zum ersten Mal einen Amokalarm auslösen. Einen Tag später blieb das Haus geschlossen. Im Interview mit dem Südkurier schilderten Geschäftsführerin Sabine Senne und Katja Thönig, Leiterin des Bereichs Leistungen, wie die Beschäftigten geschützt werden, woher der Frust vieler Kunden kommt und was sich aus ihrer Sicht am Sozialrecht ändern müsste.
Wie das Jobcenter auf Bedrohungen vorbereitet ist
Die Entscheidung, das Gebäude am Folgetag nicht zu öffnen, fiel am Abend, nachdem die Leitung erfahren hatte, dass der Mann in eine Fachklinik gebracht worden war. Die Beschäftigten wurden per E-Mail informiert. Nach Thönigs Schilderung gibt es für unterschiedliche Lagen eigene Notfallpläne, vom verbalen Übergriff bis zur Amoklage, sobald eine Waffe wie ein Messer im Spiel ist. Ein elektronisches Alarmierungssystem zeigt auf jedem Bildschirm an, welches Szenario ausgelöst wurde. Im Amokfall schließen sich die Mitarbeitenden gemeinsam mit den anwesenden Kunden im Büro ein. Alle Beschäftigten durchlaufen zudem regelmäßig mehrtägige Schulungen zu Gesprächsführung und Deeskalation, mit Übungen im eigenen Büro.
Laut Senne sind echte Bedrohungen selten. Den Alarm für verbale Übergriffe lösen die Geschäftsstellen Konstanz und Singen jeweils etwa zwei- bis dreimal im Jahr aus. Eine Pforte oder Ausweiskontrolle gibt es in keiner Geschäftsstelle. Ob sich das ändern soll, wollte die Leitung mit den Teamleitungen neu bewerten.
Woher der Druck auf die Beschäftigten kommt
Deutlich zugenommen haben nach Sennes Worten Hasskommentare im Internet, in denen Mitarbeitende namentlich beschimpft werden. „Die Hemmschwelle wird immer niedriger“, sagte sie. Versuche, solche Beiträge über Google und den Bundesdatenschutzbeauftragten entfernen zu lassen, blieben ohne Ergebnis. Schon während der Räumung tauchten Kommentare auf, die den Vorfall guthießen.
Den Frust vieler Kunden erklären beide mit der Rolle des Jobcenters. Es ist für Menschen zuständig, die keine andere Einnahmequelle mehr haben, und muss nach Gesetzeslage Sanktionen verhängen oder Anträge ablehnen. Das SGB II sei zu bürokratisch, Bescheide umfassten oft 20 bis 40 Seiten. Beide Gesprächspartnerinnen wünschten sich ein vereinfachtes Gesetz, Thönig zudem eigenständige Jobcenter mit schnelleren Entscheidungswegen.
Was andere Behörden aus Konstanz mitnehmen können
In Konstanz waren Alarmtechnik, Verhaltensregeln und Schulungen schon vor dem Vorfall aufeinander abgestimmt. Ein mehrstufiges Alarmierungssystem unterscheidet zwischen einem eskalierenden Gespräch und einer Amoklage und gibt jeweils die passende Anweisung. Regelmäßige Seminare und Workshops zur Deeskalation tragen dazu bei, dass angespannte Gespräche seltener kippen. Die Frage nach einer Eingangskontrolle stellt sich vielen Verwaltungen ähnlich, weil Beratung für hilfsbedürftige Menschen leicht zugänglich bleiben soll. Weitere Anforderungen an Jobcenter und Verwaltungen beschreiben wir unter Branchen.
Quelle: Südkurier, Interview vom 17. Januar 2018
