Am 29. August 2023 hat ein 37-jähriger Mann frühmorgens beim Jobcenter in St. Ingbert angerufen und einer Mitarbeiterin gedroht, er werde vorbeikommen und alles zerschlagen. Die Polizei sicherte daraufhin das Gebäude mit einem größeren Einsatz und fand den Anrufer kurz darauf in der Innenstadt. Bereits am folgenden Tag verurteilte ihn ein Gericht zu einer mehrmonatigen Haftstrafe.
Wie die Polizei auf den Anruf reagierte
Nach Schilderung eines Polizeisprechers war die Drohung derb und unmissverständlich formuliert. Weil der Anrufer den Beamten bereits bekannt war, stuften sie die Lage als ernst ein. Sie schützten das Jobcenter und suchten parallel nach dem Mann. Er hielt sich laut dem Bericht im Stadtzentrum auf, nur wenige Schritte von der Dienststelle entfernt, und konnte rasch gefunden werden.
Warum das Verfahren so schnell abgeschlossen war
Am Mittwoch, dem 30. August, wurde der Mann im beschleunigten Verfahren vor Gericht gestellt. Er hatte nach Angaben der Zeitung schon zahlreiche Eigentums- und Gewaltdelikte begangen, die meisten davon in St. Ingbert. Das Gericht sprach ihn wegen Bedrohung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten. Noch am selben Tag kam der wohnungslose Mann ins Gefängnis.
Was Jobcenter aus dem Fall mitnehmen können
Drohungen erreichen Beschäftigte nicht selten zuerst am Telefon. Wer einen solchen Anruf annimmt, sollte wissen, was danach zu tun ist: Inhalt und Uhrzeit notieren, die Leitung informieren und entscheiden, ob Polizei und Kollegen verständigt werden. Das gehört in den Notfallplan und in die Gefährdungsbeurteilung, ebenso wie die Frage, wie das Haus reagiert, falls die angekündigte Person tatsächlich erscheint. Hilfreich ist, wenn die Beschäftigten dann nicht erst herumtelefonieren müssen, sondern über einen stillen Alarm gezielt Kolleginnen, Kollegen oder einen Sicherheitsdienst verständigen können.
Der Fall zeigt auch, dass die Anzeige einer Drohung Folgen haben kann. Beschäftigte sollten ermutigt werden, solche Vorfälle konsequent zu melden. Im Umgang mit aufgebrachten Anrufern und Besuchern hilft zudem ein Deeskalationstraining. Welche Anforderungen speziell für Jobcenter und Verwaltungen gelten, beschreiben wir auf der Seite zu den Branchen.
Quelle: Saarbrücker Zeitung, Bericht vom 1. September 2023

