Am Morgen des 26. März 2019 mussten in sechs deutschen Städten die Rathäuser geräumt werden. Betroffen waren Augsburg, Chemnitz, Göttingen, Kaiserslautern, Neunkirchen im Saarland und Rendsburg in Schleswig-Holstein. Zuvor waren anonyme Bombendrohungen eingegangen, zum Teil per E-Mail. Polizeikräfte durchsuchten die Gebäude mit Sprengstoffspürhunden, Göttingen konnte als erste Stadt Entwarnung geben.
Wie die Städte reagierten
In Göttingen wurde das Rathaus am Vormittag vollständig evakuiert, die umliegenden Straßen gesperrt und der Nahverkehr großräumig umgeleitet. Nach der Durchsuchung erklärte die Polizei, es bestehe keine Gefahr mehr, und gab das Gebäude wieder frei.
Besonders groß war der Einsatz in Augsburg. Dort räumte die Stadt neben dem Rathaus drei Verwaltungsgebäude, auch die Bürgerbüros sollten nach Angaben eines Stadtsprechers geschlossen werden. Rund 500 Menschen waren betroffen, die Straßenbahnen über den Rathausplatz standen still. In Kaiserslautern ging eine Drohmail ein. Die Polizei sperrte das Umfeld ab, sah aber nach Aussage eines Sprechers keine konkrete Bedrohung und handelte vorsorglich. Auch in Neunkirchen blieb das Rathaus nach einer E-Mail ohne Unterschrift vorübergehend zu, der Absender ließ sich laut Polizei nicht ermitteln. In Rendsburg sprachen die Ermittler ebenfalls von einer anonymen Botschaft.
Gehörten die Drohungen zu einer Serie?
Ob ein Zusammenhang mit einer bundesweiten Welle von Drohschreiben bestand, war am Tag der Räumungen offen. Seit Monaten erhielten Politiker, Gerichte, Finanzämter, Rathäuser, Kanzleien und Verlage solche Schreiben. Die Berliner Staatsanwaltschaft, bei der die Ermittlungen gebündelt wurden, zählte zu diesem Zeitpunkt mehr als 100 Fälle. Inhalt und Wortwahl deuteten nach ihrer Einschätzung auf einen rechtsextremen Hintergrund hin, die Urheber waren unbekannt. Eine Bundestagsabgeordnete war sogar mit Hinrichtungen auf offener Straße bedroht worden. Sprengsätze wurden bei den bisherigen Räumungen nicht gefunden.
Was Verwaltungen daraus ableiten können
Eine Drohung per E-Mail erreicht oft ein allgemeines Postfach, das nicht ständig gelesen wird. Deshalb sollte geregelt sein, wer solche Nachrichten bewertet, wer die Polizei einschaltet und wer die Räumung anordnet. Wenn mehrere Gebäude und Außenstellen betroffen sind wie in Augsburg, muss die Warnung alle Standorte zugleich erreichen. Eine Massenalarmierung mit einer klaren Anweisung zum Verlassen des Hauses und zum Sammelplatz schafft dafür die Grundlage. Wie sich der Ablauf in einem Notfallplan festhalten lässt und welche Rolle Übungen spielen, beschreiben die Standards für Behörden. Beispiele aus Kommunen finden sich im Bereich Verwaltung und Justiz.
Quelle: t-online, Bericht vom 26. März 2019
