Nach Bombendrohung: Kein Sprengstoff in Dualer Hochschule gefunden

Leuchtendes rotes Exit-Schild bei Nacht, Beitrag zur Bombendrohung an einer Dualen Hochschule

Anfang Dezember 2021 ist die Duale Hochschule in der Coblitzallee in Mannheim nach einer telefonischen Bombendrohung geräumt worden. Nach Angaben der Polizei verließen rund 800 Menschen das Gebäude. Spürhunde durchsuchten die Räume, Sprengstoff fanden die Einsatzkräfte nicht. Vorlesungen und die für Freitag angesetzten Prüfungen wurden abgebrochen.

Wie der Einsatz ablief

Der Anruf ging laut Polizei gegen 9 Uhr ein. Nach ersten Erkenntnissen soll eine junge Frau am Telefon gewesen sein. Polizei und Feuerwehr rückten mit allen verfügbaren Kräften an und sperrten das Umfeld der Hochschule großräumig ab. Weil sich der Verkehr unter anderem in der Hans-Thoma-Straße staute, kam zusätzlich die Verkehrspolizei zum Einsatz.

Ein Sprecher der Polizei betonte, dass man eine solche Drohung grundsätzlich ernst nehmen müsse. Was genau gesagt wurde, wie lange das Gespräch dauerte und ob Forderungen gestellt wurden, war zum Zeitpunkt des Berichts Gegenstand der Ermittlungen. Diese übernahm das Kriminalkommissariat Mannheim.

Warum eine Bombendrohung andere Abläufe verlangt als ein Amokalarm

Bei einer Bedrohung durch eine Person im Gebäude bleiben Menschen in den Räumen und verschließen die Türen. Bei einer Bombendrohung ist es in der Regel umgekehrt, das Gebäude wird kontrolliert verlassen. Beide Szenarien brauchen deshalb eigene, klar unterscheidbare Meldungen. Wer eine Durchsage an alle auslöst, sollte in wenigen Worten sagen, was zu tun ist, wohin die Menschen gehen sollen und welche Bereiche zu meiden sind. Eine Massenalarmierung erreicht dabei auch Hörsäle, Büros und Nebengebäude gleichzeitig.

Ebenso wichtig ist die Person, die den Anruf annimmt. Sie sollte wissen, welche Angaben sie festhalten muss, zum Beispiel Uhrzeit, Wortlaut, Stimme und Hintergrundgeräusche, denn diese Punkte beschäftigen später die Ermittler. Eine kurze Checkliste am Telefonarbeitsplatz hilft, in der Aufregung nichts zu vergessen.

Was Hochschulen und Behörden vorbereiten sollten

Ein Notfallplan für Räumungen legt Sammelplätze fest, regelt, wer die Polizei informiert, und klärt, wie mit laufenden Prüfungen umgegangen wird. Bei rund 800 Personen zeigt sich schnell, ob Wege und Zuständigkeiten allen bekannt sind. Orientierung für die Planung bieten die gängigen Sicherheitsstandards. Wie Bildungseinrichtungen und Verwaltungen ihre Warnungen organisieren, beschreibt unser Beitrag zur Notfallvorbereitung an Schulen in Leimen.

Quelle: Pressebericht auf Grundlage von Polizeiangaben, Dezember 2021