Nach Großeinsatz an Trierer Uni

Am 24. November 2017 hat die Polizei die Universität Trier nach einer Amokdrohung stundenlang abgeriegelt. Ein 23-jähriger Student soll am Vorabend in der Chat-App „Jodel“ angekündigt haben, eine Juravorlesung zu stürmen und gezielt Menschen zu töten. Ein Spezialeinsatzkommando nahm ihn am Morgen in seiner Wohnung fest. Eine Waffe fand die Polizei nicht, der Mann kam in eine psychiatrische Klinik.

Wie der Einsatz ablief

Nach Angaben der Polizei erschien der Beitrag am Donnerstagabend um 22.19 Uhr. Darin war von einer halbautomatischen Waffe die Rede. Andere Studierende, die den Chat lasen, verständigten gegen 23 Uhr die Polizei. In der Nacht gelang es den Ermittlern, den Verfasser zu identifizieren, unterstützt vom Betreiber des Netzwerks mit Sitz in Berlin. Gegen 7 Uhr drang das SEK in seine Wohnung nahe der Universität ein und stellte bei der Durchsuchung umfangreiches Beweismaterial sicher.

Der Tatverdächtige wurde mehrere Stunden vernommen. Die Polizei zeigte sich überzeugt, den Richtigen gefasst zu haben, Hinweise auf Mittäter gab es nicht. Nach einer fachärztlichen Untersuchung kam er in eine psychiatrische Klinik. Laut Polizei gab es Anhaltspunkte für eine psychische Störung, aber bis dahin keine Hinweise darauf, dass er die Drohung umsetzen wollte. Ermittelt wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Rund 200 Einsatzkräfte waren vor Ort, das Gelände blieb bis zum Mittag gesperrt. Am frühen Morgen war die Universität noch offen, Studierende saßen bereits in Veranstaltungen. Universitätspräsident Michael Jäckel bat die Studierenden im SWR, zu Hause zu bleiben.

Was Hochschulen daraus ableiten können

Der Fall zeigt zunächst, wie wichtig aufmerksame Mitstudierende sind. Ihre Meldung hat den Einsatz überhaupt erst ermöglicht. Für Hochschulen stellt sich danach die Frage, wie sie Menschen auf einem offenen Gelände erreichen, die bereits in Hörsälen und Büros sind oder gerade auf dem Weg dorthin. Ein Notfallplan sollte festlegen, wer eine Sperrung bekannt gibt, über welche Kanäle das geschieht und welche Anweisung gilt. Hilfreich sind dabei die Sicherheitsstandards für Notfallpläne.

Eine Massenalarmierung mit Durchsagen in den Gebäuden und Nachrichten an die Beschäftigten kann dafür sorgen, dass alle dieselbe Information zur selben Zeit bekommen. Bei einer Drohung gilt eine andere Anweisung als bei einem Feueralarm. Unter Umständen sollen Menschen im Hörsaal bleiben, statt ins Freie zu gehen, und die Warnung muss das unmissverständlich sagen.

Quelle: SWR Aktuell, Bericht vom November 2017